Fahrschule Am Gesundbrunnen - 13355 Berlin Ramlerstrasse 6

Info


Allgemeine Informationen Motorradführerschein

Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre, Krafträder bis 125 ccm Hubraum und 11 kw (15 PS), bei
denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum
von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre, Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
(48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht
übersteigt. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine
praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A 
Mindestalter 24 Jahre, Krafträder jeder Art ohne Begrenzung  und dreijährige
Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum
von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW.

theoretischer Unterricht
bei Ersterteilung des Führerscheins: Grundstoff 12 Themen, Zusatzstoff 4 Themen
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse: Grundstoff 6 Themen, Zusatzstoff 4 Themen

PKW Führerschein

Klasse B
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren), Fahrzeuge bis zu einer
zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer
Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg
zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Klasse B96
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg
überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich.

Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren), Fahrzeugkombinationen,
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
mit mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz der Klasse B ist zwingend erforderlich.

theoretischer Unterricht
bei Ersterteilung des Führerscheins: Grundstoff 12 Themen, Zusatzstoff 2 Themen
bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse: Grundstoff 6 Themen, Zusatzstoff 2 Themen
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Führerscheinantrag beim Landeseinwohneramt stellen

Dazu wird folgendes benötigt:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (Biometrisches Foto), 35 x 45 mm
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Angabe der Fahrschule (Name des Inhabers und Anschrift)
  • Angabe zum Erhalt des Kartenführerscheins

Angabe der Prüfstelle (DEKRA oder TÜV)
Bearbeitungsgebühr € 43,40 bei Ersterwerb und € 42,60 bei Erweiterung.
Ggf. zusätzlich 4,85 Euro für den Direktversand des Kartenführerscheins.
Bei Führerscheinerweiterung Kopie des vorh. Führerscheins.

Die Öffungszeiten der Landeseinwohnerämter sowie weitere Informationen zum Führerscheinantrag finden Sie auf berlin.de:

Hier kann jeder vorab beim Bürgeramt einen Termin online buchen: 

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/dienstleistung/121627/#wohin