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Begleiteten Fahrens mit 17


Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17".

Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands. 

Voraussetzungen 

  • Begleitung:
    Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam  mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.  
  • Anforderungen an die Begleitpersonen:
    Die begleitende Person
     
    • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,    
    • muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,    
    • darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Erforderliche Unterlagen 

  • Personalausweis bzw. Pass   
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich   
  • Hauptwohnsitz in Berlin Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist,  kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der  Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.  
  • 1 Lichtbild Aktuelles biometrisches Foto  
  • Sehtestbescheinigung - Nicht älter als 2 Jahre  
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe   
  • Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes  Fahren ab 17"   
    • Personalien und Unterschrift der Begleitperson,    
    • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und    
    • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich. 

Gebühren Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17: 51,10 Euro
zusätzlich pro Begleitperson: 5,10 Euro